Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat zum 31.03.2020 die Neufassung des Landesprogramms Tourismus in Kraft gesetzt.
Mit der überarbeiteten und neu ausgerichteten Förderrichtlinie gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für die Förderung digitaler, zukunftsfähiger und qualitativ hochwertiger touristischer Investitionsvorhaben, für Maßnahmen der Destinationsentwicklung und für Maßnahmen des herausragenden Tourismusmarketings.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft verfolgt mit dieser neuen Richtlinie die Umsetzung der Ziele der Tourismusstrategie des Landes . Ziel ist die Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der touristischen Infrastruktur, die Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen sowie die Stärkung der Wettbewerbsposition Thüringens gegenüber nationalen und internationalen Urlaubsdestinationen durch die Erhöhung der Bekanntheit Thüringens im In- und Ausland. Die Förderung soll dabei im Sinne der Wirtschaftsförderung die Thüringer Tourismuswirtschaft stärken und nachhaltig verbessern und dadurch zur Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft insgesamt sowie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Durch den neuen Förderbaustein „Destinationsentwicklung“ soll gezielt die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusorganisationen in Thüringen (im Sinne anerkannter Destinationsmarketingorganisationen, kurz: DMO) künftig deutlich gestärkt werden. Im Bereich der digitalen Maßnahmen gibt es zur Qualifizierung und Umstellung digitaler Systeme auf ThüCAT außerdem einen einmaligen Förderbaustein „ThüCAT Start“.
Zur veröffentlichten Richtlinie Landesprogramm Tourismus.