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Geld für Touristiker und Nutzen der Auszeit

©Quelle: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH

Wie kommen Ferienhotelbetriebe an die finanzielle Unterstützung und wie ist die Auszeit zu nutzen? Welche weiteren Hilfen bieten Bund und Land? Führen Sie Ihren Betrieb im Krisenmodus oder nutzen Sie die Auszeit, um seit langem geplanten Optimierungsmaßnahmen umzusetzen?

Prof. Dr. Heinz-Dieter Quack, Leiter des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes, berichtet von seinen Erfahrungen deutschlandweit und erklärt die umfangreichen Förderprogramme, mit denen Sie Ihr Resort durch die Krise führen.

digitaltalk.
Zur Anmeldung: Geld für Touristiker und Nutzen der Auszeit am 3. April 2020 | 14.00 – 15.00 Uhr | kostenfrei



Autorin: Sabine Vater
- ausgeschieden-
E-Mail: s.vater@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Beratung · Bildung


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2 Kommentare

Kommentare




  1. Urbach sagt:

    Warum gibt es in Thüringen kein Entschädigungsprogramm für Ferienwohnungsvermietung als Kleinunternehmer. Wo anders gibt es das auch.Denn Freunde aus anderen Regionen haben und darüber informiert.Doch die Aufbaubank sagt mir ,daß es in Thüringen nicht vorgesehen ist.Wir haben nur Absagen,keine Einnahmen und die Kosten laufen weiter. Oder haben sie da andere Infos für mich.Bitte um Hilfe .
    Mit freundlichen Grüßen
    Fam.Urbach

    1. Ines Kellner sagt:

      Sehr geehrte Familie Urbach,
      die Soforthilfe ist primär für diejenigen gedacht, die aus den nicht generierten Umsätzen ihr Haupteinkommen bestreiten müssten – für diejenigen, die durch die Situation praktisch kein Einkommen haben!
      Auch Ferienwohnungsbesitzer können den Antrag stellen, wenn das Haupteinkommen daraus erzielt wird, also wenn der Betrieb der Ferienwohnungen gewerblich erfolgt. Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei Ihnen nicht – da offensichtlich nicht gewerblich – um Ihren Haupterwerb handelt.
      Es gilt der dringende Appell an alle, die wirklich dringende und existenzbedrohende Situation abzuwägen, bevor der Antrag gestellt wird. Wir gehen davon aus, dass bei möglichen Tiefenprüfungen betrachtet wird, wenn es sich um Kompensation von Nebenerwerbseinkommen handelt. Ggfls. kommt es hier zu Rückführungsansprüchen.
      Mit freundlichen Grüßen Ines Kellner (TTG)

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