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DEHOGA-Merkblatt zu Kassensystemen und Belegausgabepflicht

©Quelle: Shutterstock 797300053

Die Belegausgabepflicht erhitzt derzeit überall die Gemüter. Trotzdem gilt, dass ab dem 01.01.2020 alle Unternehmer, die eine Registrierkasse nutzen, den Gästen einen Beleg ausdrucken und anbieten müssen, auch wenn es nur ein Brötchen oder eine Briefmarke ist. 

Erlaubt ist aber auch, den Beleg auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen, wenn der Gast dem zustimmt.

Dies hat der DEHOGA-Bundesverband zum Anlass genommen, sein Merkblatt zum Thema manipulationssichere Kassensysteme und Belegausgabepflicht zu aktualisieren.

DEHOGA-Merkblatt Kassen2020 (133.3 KiB)

Beratung und Informationen erhalten Sie außerdem bei Ihrer zuständigen IHK und bei Ihrem Unternehmerverband DEHOGA Thüringen. 

Info-Veranstaltungen zum Thema:

 

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
KOMFORTDENKER-Netzwerk
i.kellner@thueringen-entdecken.de



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Beratung · Betriebsführung · DEHOGA · Gastgewerbe · IHK Erfurt


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