Alle Gastwirte oder Hoteliers sind zur ordnungsgemäßen Kassenführung verpflichtet. Dazu zählt ab dem 01.01.2020 die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Diese gilt für alle aufzeichnungspflichtigen Unternehmen und betrifft alle digitalen Kassensystemen und Registrierkassen, um Manipulationen an diesen zu verhindern.
Die KassenSichV in 4 Punkten:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Kassenanbieter, ob Ihre Kassen auch im Jahr 2020 gesetzteskonform sein wird. Kann der Hersteller nicht gewährleisten, seine Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten, müssen diese Kassen aus dem Verkehr genzogen werden und Sie müssen sich um eine neue Kasse kümmern. Vom Gesetzgeber wurden sehr begrenzt Übergangsfristen eingeräumt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Hilfreich ist der Artikel zur Belegpflicht für Kassen ab 2020 im Gastgewerbe Magazin vom 11.11.2019.
Beratung und Informationen erhalten Sie außerdem bei Ihrer zuständigen IHK und bei Ihrem Unternehmerverband DEHOGA Thüringen.
Info-Veranstaltungen zum Thema: