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Neue Verordnung für digitale Kassensysteme und Registrierkassen

Quelle: pixelio.de | Rainer Sturm

Alle Gastwirte oder Hoteliers sind zur ordnungsgemäßen Kassenführung verpflichtet. Dazu zählt ab dem 01.01.2020 die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

Diese gilt für alle aufzeichnungspflichtigen Unternehmen und betrifft alle digitalen Kassensystemen und Registrierkassen, um Manipulationen an diesen zu verhindern.

Die KassenSichV in 4 Punkten:

  1. Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen, kurz TSE, verfügen.
  2. Über eine einheitliche digitale Schnittstelle muss eine fehlerfreie Datenübermittlung von Grundaufzeichnungen an das Finanzamt möglich sein.
  3. Alle Geschäftsvorfälle müssen mit einem Beleg nachgewiesen werden.
  4. Alle elektronischen Kassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Kassenanbieter, ob Ihre Kassen auch im Jahr 2020 gesetzteskonform sein wird. Kann der Hersteller nicht gewährleisten, seine Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten, müssen diese Kassen aus dem Verkehr genzogen werden und Sie müssen sich um eine neue Kasse kümmern. Vom Gesetzgeber wurden sehr begrenzt Übergangsfristen eingeräumt. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Hilfreich ist der Artikel zur Belegpflicht für Kassen ab 2020 im Gastgewerbe Magazin vom 11.11.2019. 

Beratung und Informationen erhalten Sie außerdem bei Ihrer zuständigen IHK und bei Ihrem Unternehmerverband DEHOGA Thüringen. 

Info-Veranstaltungen zum Thema:

  • „Update Kassen“ am 10.06.2020 (15-17 Uhr)
    im Regionalen Service Center Weimar der IHK Erfurt
  • „Kassen 2.0 – aktuelle Anforderungen an Kassensysteme“ am 20.01.2020 (09-13:30 Uhr)
    im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM (kostenpflichtige Veranstaltung)


Autor/-in: Ines Kellner
https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/service/ansprechpartner/thueringer-tourismus-gmbh/team/
Die Redakteurin ist eine ehemalige Mitarbeiterin der Thüringer Tourismus GmbH. Wenden Sie sich bei Fragen oder Zuständigkeiten gern an das aktuelle Team.
Email: i.kellner@thueringen-entdecken.de
BEITRAG VOM:
26. November 2019

Kategorien:
Beratung · Betriebsführung · DMO/LMO · Gastronomie · Rechtliches · TTG


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