Menü

Arbeitszeitmodell Midijob wird attraktiver

©Quelle: shutterstock_797300053

Änderungen bei Midijobs ab 01.07.2019 

Arbeitnehmer, die einem Midijob nachgehen, verdienen regelmäßig zwischen 450,01 € und 850,00 € (Gleitzone) monatlich. Damit liegen sie also über der Minijob-Grenze von 450,00 €, unterscheiden sich aber im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht von Vollzeitbeschäftigten – sie haben unter anderem Anspruch auf Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bekommen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.

Ab dem 01.07.2019 wird aus der Gleitzone die Übergangszone und mit dieser wird die Verdienstgrenze von den 850,00 € auf 1.300,00 € angehoben. Die volle Abgabenbelastung trifft Arbeitnehmer dann erst bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 1.300,00 €.

Im Gegensatz zu den ähnlich klingenden Minijobs sind Midijobs nicht steuerfrei und der Arbeitnehmer muss Abgaben in die Sozialversicherung zahlen. Allerdings liegen die Beiträge unter den Abgaben, die Arbeitnehmer in einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zahlen müssen. Arbeitnehmer, die heute 850,00 € verdienen, werden mit der üblichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von gut 20 Prozent belastet. Der Beitrag für die Midijobs wird individuell anhand des tatsächlichen Verdienstes berechnet.  Zukünftig wird ihr Anteil bei derselben Vergütung voraussichtlich unter 18 Prozent liegen (lt. Aussage von Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund). Der Arbeitgeberanteil hingegen bleibt unverändert und ist in Höhe des halben Beitragssatzes zu entrichten.

Erfreulich für die Midijobber ist, dass trotzt vergünstigter Sozialabgaben zukünftig volle Rentenansprüche erworben werden. Davon kann vor allem die Personengruppe profitieren, die zwischen 850,01 und 1.300,00 € verdienen. 

Doch Vorsicht: Sollte ein Arbeitnehmer mehrere Jobs haben, werden die Gehälter aller Jobs addiert. Die Gesamtsumme entscheidet, ob der Arbeitnehmer als Midijobber eingestuft wird oder ob er den vollen Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Beispiele:

  • Verdienst Midijob A: 500,00 € + Verdienst Midijob B: 400,00 € = Gesamtverdienst 900,00 € -> Midijob
  • Verdienst Midijob A: 1.000,00 € + Verdienst Midijob B: 400,00 € = Gesamtverdienst 1.400,00 € -> reguläre Beschäftigung

Für Arbeitgeber wird die Meldung an die Rentenversicherung komplizierter. Zu der Meldung des tatsächlichen Arbeitsentgeltes muss dieses Entgelt in einen Fiktivverdienst umgerechnet und ebenfalls mit gemeldet werden.

Wir helfen Ihnen im Rahmen unseres KOMFORTDENKER-Netzwerkes die richtigen Experten zu finden.

Schriftzug Komfortdenker - Tourismus gemeinsam gestaltenIhr Ansprechpartner

Thüringer Tourismus GmbH
KOMFORTDENKER
Ines Kellner
Tel: +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de

 



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Jobs · Rechtliches · TTG


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel