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Neue Qualitätskriterien für “Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland”

Seit 2005 setzt der Deutsche Wanderverband mit seiner Marke „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ bundesweite Qualitätsstandards für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe. Seine Qualitätsauszeichnung ist das einzig bundesweit verbreitete und regelmäßig überprüfte Zertifikat für wanderfreundliche Gastgeber in Deutschland. Damit bietet es mit seinen ca. 1.600 ausgezeichneten Betrieben eine transparente und verlässliche Orientierungshilfe für Wandergäste.

In den vergangenen Monaten wurden von einem Experten-Team Rückmeldungen von Wanderern, Touristikern und Gastgebern zu den bestehenden Qualitätskriterien ausgewertet. Bei der umfangreichen Überarbeitung lag der Fokus des Deutschen Wanderverbandes und seiner Kooperationspartner vor allem darauf, die Kriterien für die Vergabe des Zertifikates zeitgemäß weiterzuentwickeln und diese den veränderten touristischen Rahmenbedingungen anzupassen.

Neuerungen bei Beherbergungsbetrieben

Die wesentlichste konzeptionelle Neuerung bei den Kriterien für Beherbergungsbetriebe eröffnet Hotels, Gasthäuser, Pension und Ferienwohnungen die Möglichkeit, das Zertifikat künftig auch ohne vorhandene Klassifizierung erhalten bzw. verlängern zu können. Durch das Einhalten eines zusätzlich überprüften Mindeststandards in der Ausstattungsqualität wird sichergestellt, dass weiterhin nur gut ausgestattete Wandergastgeber – darunter nun auch Hütten, Wanderheime und Naturfreundehäuser – die Qualitätsauszeichnung erlangen können. Um jedoch eine verlässlich geprüfte Ausstattungsqualität garantieren zu können, empfiehlt der Deutsche Wanderverband weiterhin die Klassifizierung nach einem der bestehenden Klassifizierungssysteme.

Mit der Verpflichtung, dass Wandergäste fortan bei allen zertifizierten Gastgebern Informationen zu Wandermöglichkeiten in ihrer Region auf der Homepage finden können und dass die Themen Barrierefreiheit und Wandern mit Hund erstmalig in die Liste der Wahlkriterien aufgenommen wurden, setzen die Experten auch neue Schwerpunkte bei den Zertifizierungskriterien für Unterkünfte.

Flexiblere Öffnungszeiten-Regelung bei Gastronomiebetrieben

Die Umstellung auf die überarbeiteten Qualitätskriterien ermöglicht es zudem, dass sich Restaurants und Gaststätten von Unterkünften als Gastronomiebetriebe zertifizieren lassen können, auch wenn diese zusätzlich noch Übernachtungsmöglichkeiten vorhalten. Diese Betriebe erhalten dann das Zertifikat mit dem Zusatz „gastronomie“ und dürfen das Siegel nur in Zusammenhang mit ihrem Gastronomiebetrieb verwenden.

Mit der Einführung einer flexibleren Öffnungszeiten-Regelung können sich Gastronomen nun stärker an den eigenen betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Gleichzeitig bietet die Neuregelung den wandernden Gästen die größtmögliche Sicherheit, dass sie unterwegs nicht vor verschlossenen Türen stehen. Denn künftig muss ein Gastgeber nicht nur gut sichtbar auf seiner Homepage auf die Öffnungszeiten seines Betriebes hinweisen, sondern diese auch den örtlichen bzw. umliegenden Tourist-Informationen für deren Beratungen mitteilen.

Änderungen traten zum 1. Oktober 2018 in Kraft

Darüber hinaus wurden bei den Anpassungen der Qualitätskriterien auch neue rechtliche Rahmenbedingungen wie das EU-Pauschalreiserecht oder die EU-Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt. Seit dem 1. Oktober 2018 können sich interessierte Gastgeber über ihren regionalen touristischen Kooperationspartner nach den überarbeiteten 22 Kern- und 17 Wahlkriterien für Beherbergungsbetriebe oder den 18 Pflichtkriterien für Gastronomiebetriebe zertifizieren lassen.

Kosten für Zertifizierungen

Die Kosten für eine Neu-Zertifizierung belaufen sich auf 125,00 Euro netto. Eine Re-Zertifizierung für Betriebe, die bereits als Qualitätsgastgeber ausgezeichnet wurden, kostet 90,00 Euro netto. In beiden Fällen gehen etwa 2/3 an den Wanderverband. Aus dem restlichen Anteil werden die Aufwandsentschädigung für den Prüfer und eventuell anfallende Fahrtkosten finanziert.

Weitere Informationen zum Zertifikat „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ und die aktuellen Kriterien-Kataloge finden Sie im Tourismusnetzwerk Thüringen oder unter: www.wanderbares-deutschland.de/gastgeber

 

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Tourismus GmbH

Christiane Pfaff

Netzwerk Beratung Gastgewerbe

Tel.: +49 361 3742258

pfaff@thueringen-entdecken.de



Autorin: Anja Neumann
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Wellness & Gesundheit, Wissensmanagement
E-Mail: a.neumann@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742249
Telefax: +49 361 3742299


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