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Reisevertragsrecht für Tourist-Informationen

Seit 1. Juli gilt das neue Reiserecht. Durch Änderungen im Reisevertragsrechts §§ 651 a ff. BGB ergeben sich neue Regelungen und Pflichten, die es nun bei Reisebuchungen zu beachten gilt. Dies sorgt bei vielen Anbietern wie Beherbergungsbetrieben, Reiseveranstaltern und Incoming-Agenturen für Unsicherheit.

Speziell für Tourist-Informationen hat der Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV SACHSEN) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) nun einen FAQ-Katalog erstellt. Anhand von fiktiven Fallbeispielen, beantwortet die Broschüre wesentliche Fragen. Unter anderem geht es um die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, das Anbieten von Pauschalen, aber auch Gästekarten als Sonderfall.

Der FAQ-Katalog mit fiktiven Fallbeispielen ersetzt keine Rechtsberatung. Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung der Rechtslage. Für spezifische Einzelfälle wird eine individuelle Rechtsberatung empfohlen.

Download FAQ-Katalog

 

 



Autorin: Anja Neumann
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Wellness & Gesundheit, Wissensmanagement
E-Mail: a.neumann@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742249
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Rechtliches · TTG


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