Im Zuge des DSGVO sind wir auch auf das Thema Einbettung von YouTube-Videos auf Webseiten aufmerksam geworden – dies ist bei vielen Web-Präsenzen ja über HTML bzw-. das Media-Element möglich.
Im Grunde ändert sich von der Pflege des auf YouTube eingepflegten Videos her nichts. Beim Einbinden eines Videos in eine Webseite muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass das Häkchen bei „erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“ gesetzt ist – siehe dazu auch Screenshot. Den Code / Link können Sie danach wie gewohnt kopieren und einbetten.
Eine Anleitung und Erläuterung dazu finden Sie unter diesem Link: https://www.schieb.de/757515/dsgvo-youtube-videos-korrekt-einbetten