2018 ist Europäisches Kulturerbejahr. Weitere Förderungen des Bundes sind bis 31. Mai 2018 (Antragsfrist) möglich.
Was heißt das?
Mit dem Themenjahr fordert die Europäische Kommission auf, dazu beizutragen, Europa den Europäern wieder ein Stück näher zu bringen – sowohl das Kulturelle Erbe als auch die gemeinsame europäische Geschichte.
Im Fokus des Kulturerbejahres steht das Gemeinschaftliche und Verbindende Europäischer Kultur. Wo erkennt man das europäische Erbe in den Städten, Dörfern und Kulturlandschaften wieder? Was verbindet uns? Was wollen wir verändern? Was können wir lernen? Was entdecken wir neu und was überrascht uns? Das Bewusstsein für das reichhaltige Erbe soll gefördert und die Bereitschaft zur Bewahrung geweckt werden. Dabei versteht man unter Bewahrung das Entdecken gemeinsamer Wurzeln, nicht als bloßes Konservieren von Altbekanntem.
Fünf Leitthemen spannen einen konzeptionellen Rahmen um die offiziellen Beiträge zum Europäischen Kulturerbejahr.
Auch aus Thüringen sind bereits Projekte dabei. Beispielsweise der “Tag der Sommerfrische” im Schwarzatal, die europäische Kulturroute der Reformation oder das “Erlebnis Industriekultur” in Pößneck.
Für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres stellt Staatsministerin Prof. Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, insgesamt 7,2 Millionen Euro aus ihrem Kulturetat bereit. Im Rahmen der Ausschreibung mit Frist 31. Mai 2018 ist geplant, weitere Projekte zu fördern. Die Fördergrundsätze und ein Antragsformular für die Zuwendung als beschreibbares PDF finden Sie bequem im Netz.
Für die Antragsstellung bis zum 31.Mai 2018 muss außerdem ein Ausgaben- und Finanzierungsplan vorliegen.
Rückfragen zur Förderung stellen Sie bitte an: dnk@bkm.bund.de