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Aktualisierte Qualitätsstandards liegen vor

Die Qualitätsbestimmungen  für Heilbäder und Kurorte werden in den “Begriffsbestimmungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte – einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen – sowie für Heilbrunnen und Heilquellen“ festgeschrieben. Jetzt liegt die aktualisierte Fassung vor.

Die Begriffsbestimmungen sind ein Instrument zur Sicherung von Qualitätsnormen für die Heilbäder, Kurorte und Erholungsorte. Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband haben gemeinsam an der Aktualisierung gearbeitet und legen die 13. Auflage vor.

Zudem dienen sie in ihrer Außenwirkung einem fairen Wettbewerb untereinander. Als Grundsätze des Kur- und Bäderwesens sind die Begriffsbestimmungen weitgehend materieller Bestandteil der Kurortgesetze und -verordnungen der Bundesländer, die nach dem Grundgesetz für die Gestaltung des Gesundheitswesens zuständig sind. Damit stellen die Begriffsbestimmungen bewährte und unverzichtbare Voraussetzung des föderal gegliederten Kur- und Bäderwesens dar. Sie schützen vor Irreführung über nicht näher definierte Begriffsvariationen und sichern länderübergreifend einheitlich hohe Qualitätsstandards.  Das Ziel, Ordnungsgrundlagen zu schaffen, die für den Bäderbereich klare Vorstellungen und zugleich Klassifizierungsmerkmale beinhalten, ehe einem Ort ein Prädikat verliehen werden kann, geht auf Bestrebungen regionaler Bäderverbände aus dem Jahr 1892 zurück. Damals brachte der Deutsche Bäderverband e.V. (heute DHV) gemeinsam mit dem damaligen Bund Deutscher Verkehrsverbände, dem späteren Deutschen Fremdenverkehrsverband e.V. (heute DTV) „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ heraus.

Seit Jahrhunderten gelten die deutschen Heilbäder und Kurorte als Gesundheitskompetenzzentren und sind dank ihrer einheitlichen Qualitätsstandards führend in Europa, erklärt die Präsidentin des DHV Brigitte  Goertz-Meissner. Die Sicherung der Qualitätsstandards des Angebotes in den Heilbädern und Kurorten in Deutschland werde daher oberstes Ziel der Begriffsbestimmungen bleiben, unterstreicht sie. (Deutscher Heilbäderverband e.V.)

Foto: Der Thüringer Landesfachausschuss für Kur- und Bäderwesen prüft im Rahmen des Prädikatisierungsverfahrens von Kurorten die Einhaltung der Qualitätsstandards, wie hier in Bad Sulza im Jahr 2016. Die Begriffsbestimmungen bilden die Grundlagen seiner Arbeit.

Foto: Frank



Autorin: Dorit Frank
Thüringer Heilbäderverband
ehemalige Redakteurin
E-Mail: info@natur-kur-thueringen.de
Telefon: +49 36461 877801


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