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Neue Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung beachten

©Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Am 25. Mai 2018 erlangt nach einer zweijährigen Übergangsphase die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Sie erhöht zwar die Anforderungen an den Datenschutz, vieles ist aber bisher schon geltende Rechtslage in Deutschland nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Beim Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten. Davon sind alle Informationen umfasst, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, wie Name, Geburtsdatum oder IP-Adresse. Der Anwendungsbereich der DS-GVO ist sehr weit gefasst. Es geht um den Schutz dieser Daten als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts einer jeden Person.

In einem Merkblatt haben wir am praktischen Beispiel eines Muster-Unternehmens dargestellt, welche Anforderungen sich (neu) aus der DSGVO ergeben.

Merkblatt EU-Datenschutz-Grundverordnung (140.8 KiB)

Umfassende Informationen zur DS-GVO finden Sie auch auf der Homepage der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim.

Am 15. Februar 2018, 9:00 – 12:00 Uhr wird es in der IHK Erfurt eine Infoveranstaltung zur neuen Datenschutz-Grundverordnung geben.

Zur Anmeldung



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
IHK Erfurt · Partner · Rechtliches


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