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Informationen für Gastgeber zur Pauschalreiserichtlinie

Ab 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk erstellt der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen.

Als erstes Merkblatt der Reihe ist das 

Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)

erschienen.

Es folgen gesonderte Merkblätter mit den Schwerpunkten Reisevermittler, Reiseveranstalter und Tourismus-Informationsstellen.

Mehr Informationen zum Thema Eu-Pauschalreiserichtlinie



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975


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