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Mitarbeiter Meldepflicht

Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Besonders im Gastgewerbe werden häufig kurzfristig Mitarbeiter eingestellt. Damit auch die Versicherungsleistungen im Falle eines Arbeitsunfalles greifen können und der Arbeitgeber nicht regresspflichtig wird, muss die Sofortmeldepflicht eingehalten werden. Wird die Meldung versäumt zählt dies als Schwarzarbeit und das kann drastische Folgen haben.

Lesen Sie hierzu den Artikel der AHGZ: Wer zu spät meldet, muss zahlen



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E-Mail: redaktion-tnt@thueringen-entdecken.de
BEITRAG VOM:
29. August 2017

Kategorien:
Betriebsführung · Gastgewerbe


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