Eine rüstige Dame stürzte beim Versuch, das Urlaubshotel durch eine gläserne Drehtür zu betreten, verletzt sich und fordert Schadenersatz. In 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden, dass der Betreiber eines Hotels seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn er den Hoteleingang so gestaltet, dass eine gläserne Drehtür seitlich durch ein Glaselement eingefasst wird, das in Augenhöhe nicht gekennzeichnet ist (Urteil vom 22.06.2017, Az. 11 U 109/16).




























