Derzeit wird das sog. „WLAN-Gesetz“ überarbeitet: Um die Störerhaftung endgültig abzuschaffen, hat die Bundesregierung Anfang April 2017 den Gesetzentwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Bis spätestens Ende des Jahres 2017 soll das neue WLAN-Gesetz verabschiedet werden. Die Vermieter von Ferienunterkünften sollten sich bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage weiterhin von den Gästen die WLAN-Nutzungsvereinbarung des DTV unterschreiben lassen und das WLAN durch technische Maßnahmen absichern.
Recht in der Praxis - WLAN-Nutzung (80.3 KiB)
Quelle: DTV