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DTV begrüßt Verabschiedung zu Ferienwohnungen

©Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Am vergangenen Freitag wurde durch den Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, welche die Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten aus der rechtlichen Grauzone holt. Durch die geänderte Baunutzungsverordnung ist nun klargestellt: Ferienwohnungen und -häuser in allgemeinen Wohngebieten können als „nicht störende Gewerbebetriebe“ oder „kleine Beherbergungsbetriebe“ erlaubt sein. In reinen Wohngebieten können sie als „kleine Beherbergungsbetriebe“ genehmigungsfähig sein. Die Kommunen können nun über die Bebauungspläne steuern, wo Ferienwohnungen und -häuser zulässig sein sollen. „Nach jahrelangem Ringen haben die Vermieter nun endlich Rechts- und Planungssicherheit“, kommentiert DTV-Präsident Reinhard Meyer. Mit der Einschränkung für die reinen Wohngebiete zeigt sich der DTV jedoch nicht zufrieden. Nach der Neuregelung dürfen in reinen Wohngebieten nur Ferienunterkünfte vermietet werden, bei denen das Dauerwohnen überwiegt. 



Autorin: Sabine Vater
- ausgeschieden-
E-Mail: s.vater@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Rechtliches · TTG


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